Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Hans Odenwald (-walt), seinen ehemaligen Keller zu Rotenberg, aus Gnade und seiner treuen Dienste wegen auf Lebtag von Frondienst, Reise, Wacht und Hut sowie der Bede auf seinem Gütlein zu Mühlhausen (Mulhusen) befreit hat. Der Pfalzgraf weist seinen Keller, Konrad zum Laub, sowie Bürgermeister, Schultheißen, Gerichte und Gemeinden zu Rotenberg und Mühlhausen um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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