Das an die königlichen Kameralämter ergangene Finanz-Ministerial-Dekret d. d. Stuttgart 24. November 1830, die allgemeine Ablösung der Handlohns- und Sterbfalls-Gefälle des Staats betreffend, und die wegen der besorgenden erheblichen Vernachteiligung der fürstlichen hohen Herrschaften sowohl als deren vormaligen Untertanen in Antrag gebrachte konferenzialische Beratung dieses Gegenstandes, das darauf erfolgte Anerbieten der Ablösung und Abtretung der herrschaftlichen Dienstgelder und Fronen an die Staats-Regierung, die hierauf zum Zweck der Unterhandlungen gefertigten Berechnungen (nebst Bemerkungen) und deren Hinausgabe an die treffenden königlichen Oberämter.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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