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Gregorius Propst zu Allerheiligen, belehnt Wolf Distelzwygen zu Oberkirch mit einer genannten Matte zu Oberkirch zu einem rechten Erblehen gegen einen jährlichen Bodenzins von 5 Schilling Pfennigen.
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Gregorius Propst zu Allerheiligen, belehnt Wolf Distelzwygen zu Oberkirch mit einer genannten Matte zu Oberkirch zu einem rechten Erblehen gegen einen jährlichen Bodenzins von 5 Schilling Pfennigen.