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Deutsche Arbeitervereine in der Schweiz und in Deutschland
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Enthält u. a.: Bericht und Beschluß des Schweizer Bundesrates über deutsche Arbeitervereine, Bl. 146 ff.- Bergarbeiterverein in Brand-Erbisdorf bei Freiberg.- "Staatsverbrecherische Pläne" der Arbeiter- und Turnervereine, der sog. freien Gemeinden und des Gutenbergbundes, Bl. 10.- Arbeitervereine in Wurzen und Leipzig.- Hinweis auf Leipziger Zeitschrift "Die Verbrüderung" später "Prometheus", Bl. 11, 90 als Bindeglied der Arbeitervereine.- Teilnahme bayerischer Abgeordneter an der Generalversammlung der deutschen Arbeiter am 20. Febr. 1850 in Leipzig, Bl. 14 ff (Zentralkomitee der deutschen Arbeiter).- Benachrichtigung der Polizei in Belgien, Würzburg, Magdeburg, Kiel und Württemberg über Aktionen und Mitglieder der jeweiligen Arbeitervereine anhand beschlagnahmter Papiere des aufgelösten Zentralkomitees deutscher Arbeiter in Leipzig.- Verbindungen der deutschen Arbeitervereine in die Schweiz und nach London.- Prometheus - Eine Wochenschrift für die Arbeiter und das Volk überhaupt, Nr. 1, 3, Leipzig 1850.- Arbeiterverbrüderung, Gutenbergbund, Zigarrenarbeiterassoziation.- Abschriften von Verhören der 5 Arbeiterbildungsvereine in Unterfranken.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.