Conrat Schäffer von Binsheim ("Binshain"), zur Zeit zu Haberschlacht in Dienst, gefangengesetzt zu Brackenheim wegen gebrochenen Friedens, Gotteslästerung und Drohungen gegen die von Haberschlacht [Amt Brackenheim] vernehmen ließ, schwört Urfehde, nachdem er gemäß rechtlichen Urteils 14 Tage im Turm gelegen hat und ihm auferlegt wurde, dass er seine Atzung zu bezahlen und sich danach aus dem Amt Brackenheim zu verfügen habe und nicht wieder hereinkommen solle ohne Erlaubnis des Landesherrn

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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