Konrad Kalteisen von Lehr ("Lo/e/hern") [Stadt Ulm] bekennt, dass ihm die Ulmer Ratsherren und derzeitigen Pfleger des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] Peter Krafft von Dellmensingen ("Tallmassingen") [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis] und Wilhelm Ott sowie der Hofmeister des Spitals Walter Bitterlin den Hof des Spitals in Örlingen ("Erlingen") [Stadt Ulm] mit allen Zugehörungen und mit 2 Tagwerk Wiesen in Ulm vor dem Frauentor [abgegangen, zwischen Frauenstraße 56 und 61, Lagerbuch Nr. 417] bei dem Buchbrunnen sowie einigen Äcker, die das Spital von Ulrich Glöckler gekauft hat, auf Lebenszeit verliehen haben. Ausgenommen sind nur das Örlinger Holz unterhalb des Wegs, der auf die Straße nach Albeck [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis] führt, und der Zehntstadel vor dem Hof, die sich das Spital zur eigenen Nutzung vorbehält. Er verpflichtet sich, den Hof sowie die Wiesen und Äcker in eigener Person zu bewirtschaften und in gutem Kulturzustand zu halten. Von dem Hof liefert er dem Spital jedes Jahr 100 Imi Rauhkorn, halb Fesen und halb Hafer, 100 Eier, 6 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm, von den Wiesen 2 Gulden Heugeld und von den Äckern 35 Imi Rauhkorn, halb Fesen und halb Hafer. Außerdem hat er dem Spital von den zu dem Hof gehörenden Äckern sowie von den Äckern, die von Ulrich Glöckler gekauft und ihm nun mitverliehen wurden, den üblichen Zehnt zu entrichten. Schließlich gibt er noch von einem der Äcker jährlich ein Weihnachtshuhn an den Altar der Familie Strölin im Ulmer Münster. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben können ihm die Pfleger und der Hofmeister den Hof, die Wiesen und Äcker wieder entziehen. Für die Verleihung des Hofes hat er dem Spital 100 Gulden als Handlohn bezahlt. Er erhält von diesem für seinen Bedarf jährlich 15 Fuder Holz aus den Waldungen bei Beimerstetten ("Baimerstetten") [Alb-Donau-Kreis], aus denen sich auch das Spital beholzt. Außerdem wird ihm die Nutzung der Waldung Gestrutbach und der Hecken oberhalb des Hofes eingeräumt. Nach seinem Tod fallen Hof, Wiesen und Äcker wieder an das Spital zurück, ohne dass seine Erben irgendwelche Ansprüche daran geltend machen können.