Theyß Hirt, Müller zu Herrenberg an der Ammer, gef. und in Herrenberg festges., weil er entgegen einem mit einer Urfehde abgegebenen früheren eidlichen Versprechen andauernd Wirtshäuser besucht, sich sinnlos betrunken, dadurch Weib und Kinder gefährdet, seine Mühle und seine Güter zum Nachteil der Familie vernachlässigt, also sich der Verschwendung schuldig gemacht hat, jedoch auf Fürbitte seiner Frau freigel., verspricht - unbeschadet der früheren U. - sein Leben lang ohne Erlaubnis seine Mühle und sein Haus nur noch zur Bebauung seiner Güter zu verlassen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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