Jakob von der Tynnen, bekennt, als Bevollmächtigter seines Vaters Rudolf von der Tynnen, von der Äbtissin des Stifts Überwasser, Ida von Vörden, mit dem Kaldenhofe im Kirchspiel S. Lamberti vor Münster, und den dazu gehörigen Gütern Schuffuting, Weddehagen und Averbecking im Kirchspiel Everswinkel und dem Angelkotten im Kirchspiel Sendenhorst, in Dienstmanns- Statt, belehnt zu sein