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Beleidigungsklage (vor dem Ratsgericht) des Johann Teckenborg, 70 J. alt, vertreten durch Prokurator Bernard Werden ./. den Hauptmann (der Fahnen) Johann Berning (Ratsverwandter) wegen Verleumdung und Tätlichkeiten.
Beleidigungsklage (vor dem Ratsgericht) des Johann Teckenborg, 70 J. alt, vertreten durch Prokurator Bernard Werden ./. den Hauptmann (der Fahnen) Johann Berning (Ratsverwandter) wegen Verleumdung und Tätlichkeiten.
Enthält: Teckenborg sollte am 10.8.1634 Wache am Ludgeritor halten, erschien aber nicht, weil er an diesem Tage in Albersloh Holz holen wollte. Als Ersatzmann stellte er Bernd Oedingh. Daraufhin wurde Teckenborgh vor den Fahnenhauptmann Johann Berning zitiert. Es kam zu Beschimpfungen und Tätlichkeiten. Im Aufträge des Rates verhören Dr.jur. Johann Stael, lucas Heronis (u. Henrich Hollandt) folgende Zeugen: - Gefreiter Henrich zum Sande (44 J.) - Eberhardt Gerling (35 J.), - Jobst Brüning (48 J.), - Berndt Oedingh, - Schneidermeister Caspar Steverman (45 J.) - und als Chirurgen für die Heilbehandlung des Teckenborgh den Meister Bernd Westeken. Am 9.5.1636 sprach das Ratsgericht den Beklagten frei. Dagegen wollte Prok. Bernard Werden beim Kammergericht appellieren.