Thomas Epplin von Güglingen [späteres Oberamt Brackenheim], zusammen mit seinem Sohne Hans durch Junker Wilhelm v. Massenbach, Obervogt im Zabergäu, nach einem Streite, den sie mit den Brüdern Michel und Hans Gehrung ("Gerung") hatten, gefangen genommen, wird mit seinem Sohne gegen eine Bürgschaft von 1000 Gulden freigelassen und verspricht, zu Recht zu sein, wenn er darum aufgefordert werde und gegen die Brüder außerhalb Rechts nichts zu unternehmen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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