Hieronymus Hoyer von Münster macht bekannt, daß Abt Hermann ihn im Beisein des Priesters Johann Kruishaar und des Rentmeisters Thomas Enbaven zum Verwalter des Sattelhofes Heldringhausen laut seiner eingerückten Urkunde angenommen hat. Er wird die Jahrpächte, Gülten und Zinse des Sattelhofs und aller dazu gehörigen Güter entsprechend den Angaben der Stiftsregister die nächsten 15 Jahre lang einheben. Darüber wird er jährlich an St. Ludgers Tracht zu Werden abrechnen und alle Jahre eine Zusammenstellung der Behandigten abliefern. Für jeden Malter harten Korns wird er dem Kloster 16 Raderalbus bezahlen. Haferzinse, Gänse und Hühner kann er als seinen Lohn behalten. Weiter erhält er für seine Kleidung fünf Ellen Tuch bzw. fünf Gulden. Er soll dafür sorgen, daß die Hofes- und die einloepigen Güter nicht verhauen, versplittert versetzt oder verdorben werden. Wenn eine Hand an den Gütern verstirbt, soll er die nachfolgenden Erben zu gelegener Zeit vor den Abt oder den Kellner des Klosters vorladen, damit diese Hand wieder gewonnen und geworben werden kann. Er soll das Hofesgericht zu den üblichen Tagen einberufen, zu dem dann das Kloster einen Diener entsendet. Bei dieser Gelegenheit werden auch die Behandigungen vor den Hofesgenossen bestätigt. Für jede Behandigung erhält er einen Gulden kurrent. Erweist sich Hieronymus in einem dieser Punkte als säumig, verliert er sein Amt. Als Bürge wurde Johann von Gysenberg (Gi-) eingesetzt. Hieronymus verspricht, alle diese Punkte getreulich zu erfüllen. - Es siegeln der Aussteller und Johann von Gysenberg. - ... up unser l. frouwen lichtmissen abent.
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