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Dekanat Otto Jaekel
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Enthält u.a.: Fakultätssitzung nebst Einladung und Protokoll: 15. Mai 1913 (u.a. Dekanatsübergabe, Lehrkörperangelegenheiten), 31. Mai 1913 (u.a. Witwenkasse), 21. Juni 1913 (u.a. Lehrkörperangelegenheiten, Änderung der Stundungsordnung), 9. Juli 1913 (u.a. Stipendienangelegenheiten), 23. Juli 1913 (u.a. Antwort auf Eingabe der Privatdozenten), 29. Oktober 1913 (u.a. Lehrkörperangelegenheiten, Habilitationsgesuche), 3. November 1913 (u.a. Probevortrag Leick und Richter), 8. November 1913 (desgleichen), 17. November 1913 (u.a. Angelegenheit der Privatdozenten), 10. Dezember 1913 (u.a. Stipendienverteilung), 14. Januar 1914 (u.a. Stipendien, betr. Zulassung der Frauen zum Studium), 4. Februar 1914 (u.a. Frauenstudium), 7. Februar 1914 (u.a. Lehrwesen und Lehrkörper, Frauenstudium), 18. Februar 1914 (u.a. Frauenstudium, Habilitation Macpherson), 21. Februar 1914 (u.a. Lehrkörper, Seminarneubau), 28. Februar 1914 (u.a. Probevortrag Macpherson, Dekanatswahl), 21. April 1914, 27. April 1914 (u.a. Angelegenheit Koll. Mie), 2. Mai 1914 (u.a. Preisverteilung), Einladung zur Sitzung 15. Mai 1914. - Universitätsverfassung, Fakultätsstatuten und Promotionsordnung: Immatrikulation auf Grund der Vorbildung zum Beruf der Oberlehrerin, Änderungen der Testierungsbestimmungen, Institutsgebühr für Studierende der Mathematik und Naturwissenschaften die sich dem höheren Lehramt widmen wollen, Honorarstundungsordnung. - betr. Privatdozenten: Druckschrift einer Eingabe der Vereinigung der Privatdozenten der Universität Greifswald, weitere "Leitsätze" zu den Wünschen der Privatdozenten eingereicht an den Minister vom Vorstand des Landesverbandes preußischer Privatdozenten, Mitteilung des Ministers zu den geäußerten "Wünschen der Privatdozenten", Stellungnahmen (Resolution) der hiesigen Fakultät dazu sowie der Universitäten Berlin, Breslau, Halle und Königsberg. - Verfassung der Universität Tübingen, Satzungsentwurf der Universität Kiel. - Frauenstudium: Ministerialerlaß betr. Zulassung von Frauen mit Reifezeugnis eines Oberlyzeums zum Studium und Bestimmungen über Nachprüfungen, mehrere Statistiken und Vergleiche zu den Wochenstunden von wissenschaftlichen Fächern in verschiedenen Schuleinrichtungen (alte höhere Mädchenschule, Lyzeum/Oberlyzeum, Knaben- und Mädchenschule Gymnasium, Knaben- und Mädchenschule Realgymnasium, Knaben- und Mädchenschule Realschule, Studienanstalt), Antrag aus Marburg, Verhandlungen und Äußerungen der hiesigen Fakultät zum Frauenstudium, Antworten aus Berlin, Breslau, Halle und Königsberg, verschiedene Denk- und Druckschriften u.a. der phil. Fakultät Göttingen "Die Vorbildung zum Studium in der phil. Fakultät", "Die höheren Mädchenschulen", "Die deutsche Oberschule-der neue 4. Weg zur Universität", Erklärung des Vereins Frauenbildung-Frauenstudium. - Protokoll über die 10. außeramtliche preußische Rektorenkonferenz zu Halle im März 1913. - Stellungnahme der Fakultät zur Teilnahme der Extraordinarien an den Doktorprüfungen. - Aufsatz aus der Zeitschrift "Der Tag": Althoff und die Reform der Promotionsordnung.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.