Mainz, 1625.07.21. (Richter Pfaff). Vergleich zwischen Katharina, Ww. des B. und Stadtgerichtspedellen Georg Schneider (unter Beistand von Johann Valentin Reuter und Adam Roß) und Eva, Ww. Johann Georg Schneiders, Sohns der vorgenannten Eheleute (unter Beistand von Herrn Johann Frosch, Samuel Fideler, Gerichtsschreibers, und Jost Knebelius, Burggrafen zu Eltville, Theobald Waltman und Jakob Schöffer, Glasers) wegen des Nachlasses Johann Georg Schneiders, da dieser keinen Ehevertrag errichtet hatte. Seine noch lebende Mutter erhält das Schwertteil, die Ww. Eva das Rockenteil: Die Mutter erhält das Haus nächst dem Tiermarkt, Eva den Beisitz bis zu ihrer Wiederverheiratung, ferner alle Güter zu Erbach, Kleidung und Fahrnis (Weitere Einzelheiten betr. Trauerkleidung der Mutter, die sie allen zu bezahlen hat, usw.). Z.: Magister Peter Seybelius, Stadtgerichtsprokurator, und Matthes Pfull, Rentendiener.

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