Anspruch auf die Herrlichkeit Maubach, die Lubbert von der Heiden dem Kläger im Juli 1617 als Eigentum verkauft hatte. Von Efferen klagt, weil die Herrlichkeit nach dem Kauf als heimgefallenes kurpfälzisches Lehen eingezogen werden sollte, obwohl von der Heyden „evictionem“ bei adeligen Ehren an Eides Statt und Verpfändung aller seiner Güter zugesagt hatte. Auf Anweisung des Verkäufers huldigten zwar die Untertanen von Maubach dem von Efferen. Wegen Ansprüchen des einstigen Mitbesitzers von Maubach, Werner von Palandt, wurden aber besonders vom Rentmeister Peter Floßdorff dem Käufer verschiedene Teile des Guts und Gerechtigkeiten vorenthalten (Holzgerechtigkeit) und der Wald Hoppenhardt abgeholzt (zerhauen).
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Anspruch auf die Herrlichkeit Maubach, die Lubbert von der Heiden dem Kläger im Juli 1617 als Eigentum verkauft hatte. Von Efferen klagt, weil die Herrlichkeit nach dem Kauf als heimgefallenes kurpfälzisches Lehen eingezogen werden sollte, obwohl von der Heyden „evictionem“ bei adeligen Ehren an Eides Statt und Verpfändung aller seiner Güter zugesagt hatte. Auf Anweisung des Verkäufers huldigten zwar die Untertanen von Maubach dem von Efferen. Wegen Ansprüchen des einstigen Mitbesitzers von Maubach, Werner von Palandt, wurden aber besonders vom Rentmeister Peter Floßdorff dem Käufer verschiedene Teile des Guts und Gerechtigkeiten vorenthalten (Holzgerechtigkeit) und der Wald Hoppenhardt abgeholzt (zerhauen).
AA 0627, 1486 - E 135/448
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 1. Buchstabe E
1625 - 1626 (1604 - 1628)
Enthaeltvermerke: Kläger: Wilhelm Ferdinand von Efferen zu Maubach (Hzm. Jülich, Amt Nideggen) Beklagter: Tochter des Lubbert (Hubert) von der Heyden (Heiden), vertreten durch ihren Mann Lothar von Metternich, kurfürstl. trier. Amtmann zu Montabaur Prokuratoren (Kl.): (Lic. Wilhelm) Fabricius (1625) Prokuratoren (Bekl.): (Dr. Johann) Pistorius (1625) Prozeßart: Citationis Instanzen: RKG 1625 - 1626 (1604 - 1628) Beweismittel: Kaufvertrag 1604: Lubbert von der Heyden verkauft Werner von Palandt seinen Anteil an Maubach für 6000 Königstaler (Anlage Nr. 1 zu Defensionales). Immissionsschrift für von der Heyden 1615 (Nr. 2). Kaufvertrag 1617: Lubbert von der Heyden verkauft Wilhelm Ferdinand von Efferen Maubach für 10300 Rtlr. (Nr. 3). Vertrag zwischen von Efferen und von der Heyden 1622 (Nr. 10). Beschreibung: 3,5 cm, 96 Bl., lose; Q 1 und 2, 21 Beilagen. Protokoll und Q 1 und 2 gelangten erst 1949 aus Koblenz nach Düsseldorf. Seit 1987 mit dem früheren Prozeß 1487 (E 136/449) zusammengefaßt. Die Beilagen (ab Bl. 11) bildeten früher RKG (E 136/449). Zum Streit um Maubach vgl. RKG P 102/148, RKG S 202/483. Lit.: Heinrich Rösen, Geschichte der Herrschaft Maubach, in: Dürener Geschichtsblätter 62 (1973) S. 15 - 50.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:45 MESZ