Ludolf Garse insinuiert Names des Kapitels des Stifts st. Blasii zu Br. in der Amtsstube zu Gifhorn, da das Stift seit länger als 200 Jahren in ruhigem Besitze der Dörfer Walle und Harxbüttel gewesen sei, jetzt aber ihr dortiger Vogt wegen Vornahme einer Pfändung im Papendiker Gerichte zu Rolfsbüttel (Rottkesbuttel) am 7 März eingewrogt, zur Erlegung der Brüche nach Gifhorn erfordert und der Versuch gemacht sein solle ihn in Haft zu nehmen, dem Hauptmann Jobst Friese und dem Amtmann Florian Diess zu Gifhorn den dem Stifte von Kaiser Rudolf II augestellten, hier inserierten Schutzbrief vom 19 August 1582 in einer beglaubigten Abschrift, da das Original in einer Rechtfertigungssache gegen den Rath zu Braunschweig nach Speier geschickt sei. Auf die Erklärung J. Frieses, sie hätten den Vogt nicht in Haft nehmen wollen, aber das Stift sei zur Ausübung der Hoheit über die beiden Örter nicht berechtigt, der Vogt dürfe nicht pfänden etc., erwiedert L. Garse, er habe keinen Befehl, sich weiter auf Wechselreden einzulassen. Geschen sein diese dinge 1592 Sonnabents für Palmarum, 18 tagk des monatts Martii. Zeugen: Urban Schrader und Wolff Hinse. Notariatsinstrument von Conradus Smöde, kaiserlicher Notar.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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