Ludolf Garse insinuiert Names des Kapitels des Stifts st. Blasii zu
Br. in der Amtsstube zu Gifhorn, da das Stift seit länger als 200 Jahren in
ruhigem Besitze der Dörfer Walle und Harxbüttel gewesen sei, jetzt aber ihr
dortiger Vogt wegen Vornahme einer Pfändung im Papendiker Gerichte zu
Rolfsbüttel (Rottkesbuttel) am 7 März eingewrogt, zur Erlegung der Brüche
nach Gifhorn erfordert und der Versuch gemacht sein solle ihn in Haft zu
nehmen, dem Hauptmann Jobst Friese und dem Amtmann Florian Diess zu Gifhorn
den dem Stifte von Kaiser Rudolf II augestellten, hier inserierten
Schutzbrief vom 19 August 1582 in einer beglaubigten Abschrift, da das
Original in einer Rechtfertigungssache gegen den Rath zu Braunschweig nach
Speier geschickt sei. Auf die Erklärung J. Frieses, sie hätten den Vogt
nicht in Haft nehmen wollen, aber das Stift sei zur Ausübung der Hoheit über
die beiden Örter nicht berechtigt, der Vogt dürfe nicht pfänden etc.,
erwiedert L. Garse, er habe keinen Befehl, sich weiter auf Wechselreden
einzulassen. Geschen sein diese dinge 1592 Sonnabents für Palmarum, 18 tagk
des monatts Martii. Zeugen: Urban Schrader und Wolff Hinse.
Notariatsinstrument von Conradus Smöde, kaiserlicher Notar.