Der Ulmer Bürger Heinrich der Alte von Giengen [a. d. Brenz/Lkr. Heidenheim] stattet seinen Sohn Leo, nachdem dieser von Prior, Pflegern und Konvent des Dominikanerklosters ("dez goczhvs der Prediger") in Ulm [abgegangen, Bereich Grüner Hof 7, Lagerbuch Nr. 6, Adlerbastei 1-3] als Konventsbruder in ihr Kloster aufgenommen wurde, aus. Zunächst weist er ihm einen jährlichen Afterzins in Höhe von 2 Pfund Ulmer Heller an. Dieser gefällt von dem Haus des Karg in Ulm neben dem Haus des verstorbenen Gagenhart, das er von den von Donauwörth ("Werd") [Lkr. Donau-Ries] gekauft hat. Diesen Zins erhält Leo auf Lebenszeit. Nach seinem Tod fällt er an die Dominikaner, die davon einen Jahrtag für Heinrich von Giengen und seine Ehefrau begehen sollen. Zudem verpflichtet er sich, seinem Sohn innerhalb der kommenden zwei Jahre einen Afterzins in Höhe von 6 Pfund Heller zu verschaffen. Solange überträgt er ihm den Hof in Holzschwang ("Holtzswank") [Stadt Neu-Ulm], den Strit bewirtschaftet. Wird der Afterzins nicht innerhalb der zwei Jahre erworben, dann kann Leo den Hof verkaufen oder verpfänden und mit dem Erlös den Zins selbst ankaufen. Reicht der Erlös aus dem Hof dazu nicht aus, dann kann er auch andere Güter seines Vaters dafür verwenden, die ihm dieser als Pfand einsetzt. Sobald der Zins aber erworben ist, fällt der Hof wieder an seinen Vater oder dessen Erben zurück. Über diesen Zins kann Leo frei verfügen. Nach seinem Tod fällt er an das Dominikanerkloster, sofern er darüber nicht anderweitig verfügt oder ihn noch zu Lebzeiten verkauft oder versetzt hat. Beide Zinsen bleiben aber der Stadt Ulm steuerpflichtig.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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