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Vormundschaft Dreihaus; hier: Zwangsvollstreckung gegenüber Bernard Dreihaus
Enthält: Bernard Dreihaus hat Schulden an den Sohn seines verstorbenen Bruders Herman Dreihaus und seinen Schwager Ludolf Burmeister. Es wird die Zwangsvollstreckung in ein ihm gehöriges Grundstück betrieben. Die Vormünder des genannten Sohnes beantragen, das Grundstück durch Henrich Brüning und Philipp zu Bockholt abschätzen zu lassen. Erwähnt wird Bertold Gysekinck. 1608.