Kläger: Johann Georg Capp(e) und Conrad Fredercking, namens seiner Frau Katharina Adelheid, geb. Capp, als Erben des Georg Gerhard Capp und seiner Frau in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Johann Wilhlem Miller, Kurator der Maria Heeren, Witwe des Dr. Johann Christian Heeren, in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Bezahlung einer väterlichen Schuld in Höhe von 5000 Mark lübisch durch die Kläger an die Beklagten nach der Impugnation der Zuschreibung eines Hofes in Horn; Einrede der Kläger, dass dem ein Vergleich zwischen Georg Gerhard Capp und den Beklagten entgegenstände und dass ihr gesamtes Vermögen aus der Erbschaft ihrer Großmutter stamme, die in ihrem Testament eine solche Zahlung ausgeschlossen habe und die als Frau eines Prokurators am Reichskammergericht solche den hamburgischen Gesetzen widersprechende Verfügungen treffen könne, da sie der hamburgischen Gerichtsbarkeit nicht unterworfen sei; nach der Urteilsverkündung erfolgloser Antrag auf restitutio in integrum durch die Beklagten

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
Objekt beim Datenpartner