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Criminalem jurisdictionem betreffend in specie, was bei denen zum Tod verurteilten Delinquenten oder sonst bei andiktierten Staupenschlägen und Landesverweisungen zu observieren
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Criminalem jurisdictionem betreffend in specie, was bei denen zum Tod verurteilten Delinquenten oder sonst bei andiktierten Staupenschlägen und Landesverweisungen zu observieren
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 3. Die hohen und niederen Gerichtsbarkeiten
1658-1764
Enthaeltvermerke: enth.: 1) copia vermeintlichen Erinnerungsschreiben Herrn Anton Ram, gräflich Waldeckschen Amtmanns zu Pyrmont, contra Bürgermeister und Rat zu Lügde (Lugda) wegen im Bernberg zu verbrennenden Zauberen oder Hexen, worin er die Peinlichkeit außer(halb) der Stadt Lügde seinem Herrn dem Herrn Grafen zu Waldeck alleine zuständig zu sein prätendiert, 6.Mai 1658; 2) regiminis registrum worin dem Rentmeister Wilhelm Heising kommitiert wird, da die in Venefitsachen von Ihro hochfürstlichen Gnaden zu Paderborn verordneten Herren commissarii zu einiger zu Lügde (Lygda) vorhabender Prozedur zu schreiten im Werk begriffen, demselben bei der Exekution in loco judicii et supplicii jedes Mal zu assistieren und beizuwohnen, 7.Mai 1658; 3) rescriptum regiminis, um zu berichten was im Oberamt und den angehörigen Orten mit Aufrichtung der Galgen und Räder für eine gewisse Beschaffenheit haben, insbesondere, ob die Leineweber solchenfalls dem Scharfrichter das Rad oder Galgen aufrichten müssen, 6.Aug.1661; 4) Konzept des vom Rentmeister Wilhelm Heising dieserhalb abgestatteten Berichts soviel Dringenberg betrifft und wie es zu Warburg, Brakel, Steinheim, Lügde und Beverungen, welche Orte gleichfalls ihre Gefängnisse und Mahlstätten haben, in solchen Fällen gehalten werde, will sich erkundigen, 9.Aug.1661; 5) requisitoriales so an die Bürgermeister der Städte Warburg, Brakel, Steinheim, Lügde und Beverungen abgangen, um wegen der Galgen und Räder Aufrichtung zu refereieren, 9.Aug.1661; 6) Bericht, so die Stadt Warburg abgestattet, daß zwar zur Aufrichtung der Galgen zuerst die Leineweber berufen, weil aber zu wenig, so hätten auch andere Bürger helfen müssen, 10.Aug.1661; 7) copia Schreibens vom Freigrafen Engelhard Dollen zu Warburg an hochfürstlich Paderbornische Kanzlei zu Neuhaus wegen Aufrichtung der Galgen, 16.Sept.1664; 8) Freigrafen Koch zu Warburg Bericht wegen aufzurichtender Galgen, 22.April 1684; 9) extractus Brakelschen Stadt protocolli über abgehörte Zeugen wegen Aufrichtung Galgen und Räder zu Brakel, 24.April 1684; 10) extractus protocolli civici Braculensis über fernere Abhörung einiger Zeugen die Aufrichtung der Galgen und Räder betreffend, 27.April 1684; 11) rescriptum regiminis worin Bericht erfordert wird wie die Scharfrichter von den actibus executionis beim Amt Dringenberg belohnet werden, 10.Febr.1685; Konzept Berichts welchen der Rentmeister Wilhelm Heising dieserhalb abgestattet, 13.Febr.1685; 14) rescriptum camerae, daß ins künftig von den Delinquenten in casu relegationis vel perpetuae vel temporalis aut etiam mitioris alicuius poenae für deren Erlassung die aufgegangenen Atzungskosten, falls sie etwas in mediis haben, bezahlen zu lassen, 29.April 1713; 15) rescriptum regiminis wie die Besichtigung der verletzten Körper nach Anleitung Carolinae geschehen solle, 24.Okt.1718; 16) copia extractus protocolli camerae Paderbornensis wegen des Nachrichters Gehalt, 13.Mai 1722; 17) mandatum an Bürgermeister und Rat zu Gehrden, behufs Aufrichtung eines Rads und Pfahls aufm Klusenberge nötige Mannschaft und Dienstpflichtige zu sistieren, 10.März 1723; 18) simile mandatum so an die Dorfschaft Siddessen abgegangen, 10.März 1723; 19) simile mandatum an Bürgermeister und Rat zu Willebadessen, abgegangen 10.März 1723; 20) mandatum poenale so an die Schützengesellschaft zu Gehrden wegen Bewachung und Ausführung einer zum Tod verurteilten Malefizperson, abgegangen 10.März 1723; 21) simile mandatum so an die Schützenbruderschaft zu Willebadessen, abgegangen 10.März 1723; 22) mandatum an die Schützengesellschaft zu Gehrden wegen Stellung 6 Schützen zu Bewachung eines justifizierenden Delinquenten, 14.März 1727; 23) mandatum comparendi wider die sämtliche Schützengesellschaften zu Willebadessen, Gehrden, Siddessen so die ausführende Malefizperson hiesigen Oberamts zu begleiten schuldig sein, 14.März 1727; 24) mandatum comparendi wider die Eingesessenen oder vielmehr Dienstpflichtigen aus den Städten Willebadessen und Gehrden so den errichtenden Galgen aufm Klusenberg zu heben und zu befestigen schuldig sein, 14.März 1727; 25) mandatum comparendi wider die Eingesessenen und Dienstpflichtigen zu Siddessen so bei Errichtung eines Galgens oder Radstocks mit nötigen Hebungsinstrumenten zu erscheinen, auch errichten helfen zu müssen, 14.März 1727; 26) mandatum an die Schützengesellschaft zu Willebadessen wegen Stellung 6 Schützen zu Bewachung eines zu justifizierenden Delinquenten, 14.März 1727; 27) mandatum comparendi wider die Schützenbruderschaft zu Siddesssen, welche die Malefizpersonen hiesigen Oberamts nach angesagtem Tod zu bewachen und mit 4 Schützen täglich zu bewahren, auch solche Schützen abzuwechseln, schuldig ist, 14.März 1727; Nachricht, daß die Dringenbergische als Ober-, Mittel- und Untermüller alle Zeit zu Ausfahrung eines Delinquenten einen mit 4 Pferden bespannten Wagen aufm Amthaus daselbsten stellen müssen, 16.März 1727; 29) mandatum poenale an die Schützengesellschaft zu Willebadessen, einen verurteilten Delinquenten nach angesagtem Tod tempore 3 tridui civiliter zu bewachen, 10.Sept.1735; 30) auf dem Seipeker Berge ist ein Galgen aufgerichtet, welcher zu bewachen, daß er des Nachts nicht umgehauen werde, Leute bestellt worden, 12.Sept.1735; 31) mandatum referendi wegen dem Zustand der Dringenbergischen Gefängnisse, 12.Nov.1742; 311/2) rescriptum camerae, daß in criminalibus von denen Arrestanten so viel möglich die Inquisitionskosten beigetrieben werden sollen; item wegen des Botenlohns, daß die Bestellungen und insinuationes vornehmlich in criminalibus durch die Amtspedellen im Oberamt ex officio geschehen sollen, 2.März 1756; 32) mandatum poenale an den Dringenbergischen Schützenführer wegen Sistierung 2 Rott Schützen zu Ausfuhr und Bewachung eines Delinquenten, 24.Sept.1764; 33) mandatum poenale sistendi currum wider die Dringenbergischen Müller behufs Ausfahrung eines Delinquenten, 24.Sept.1764
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.