Privatmusiklehrerprüfungen (Prüfungsaufgaben, abgehaltene Prüfungen, Prüfungsausschüsse)
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PrAdK 1175
PrAdK 2.1/105
PrAdK Preußische Akademie der Künste
Preußische Akademie der Künste >> 14. Gutachten >> 14.3. Gutachten Bereich Musik >> 14.3.2. Staatliche Anerkennung von Privatmusiklehrern und Musikseminaren
1935 - 1936
Enthält: Berichte über Privatmusiklehrerprüfungen in Düsseldorf und Köln, Berlin, Hannover, Frankfurt a.M., Breslau, Wiesbaden, Magdeburg, Beuthen und Kiel 1935; Münster, Stettin, Dortmund, Berlin, Kassel, Kiel und Frankfurt a.M., Hannover, Breslau und Magdeburg 1936. Stellungnahmen von Akademiemitgliedern zu Prüfungen und Prüfungsaufgaben, Korrespondenz zu einzelnen Prüfungen, u.a. mit dem Ministerium, Mitteilung von Prüfungsterminen und Anforderung von Prüfungsthemen. Teilnahme von Senatsmitgliedern an Prüfungen als Staatskommissare, Berichte. Pläne für die Prüfungen in Münster, Hannover, Königsberg, Kiel, Breslau und Kassel (einschließlich Verzeichnis der Prüflinge) 1935; Stettin, Münster, Magdeburg, Frankfurt a.M. und Breslau 1936. Zu Vorschlägen von Willy Renner (Bl. 199f.). Vorschläge von Kölling zur Modifizierung der Prüfungsbestimmungen (Bl. 148f.). Bewerberlisten zur Prüfung in Stettin (Bl. 102-106), Kiel (Bl. 19f.) und Frankfurt 1936 (Bl. 15-18). Vorschläge zur Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse. Enth. u.a.: Protokolle der Sitzungen des Senats und der Abteilung für Musik: 9. Nov. 1935, 14. Dez. 1935 (Bl. 190-192, 162f., vgl. PrAdK 1230), 13. Jan. 1936, 9. März 1936, 14. Mai 1936, 11. Juni 1936 (Bl. 150f., 99f., 52-54, 40f., vgl. PrAdK 2.1/060).
222 Bl. Microfilm/-fiche: 1175
Archivale
Beschriftung: Registratursignatur: Reg. IV - M 17a - Bd. 5
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Rechte beim Datengeber klären
02.12.2025, 11:02 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Archiv der Akademie der Künste (Tektonik)
- Historisches Archiv (Tektonik)
- 1. Preußische Akademie der Künste (1696-1955) (Tektonik)
- Preußische Akademie der Künste (Bestand)
- 14. Gutachten (Gliederung)
- 14.3. Gutachten Bereich Musik (Gliederung)
- 14.3.2. Staatliche Anerkennung von Privatmusiklehrern und Musikseminaren (Gliederung)