Johann Carl Freiherr von der Borg, Erb- und Gerichtsherr zu Langendreer, Dep. der Provinz Groningen zu den Generalstaaten der Vereinigten Niederlande, wirkl. Kammerherr und Dom.-Rat des Prinzen Erbstatthalters von Oranien-Nassau, macht bekannt, dass er von Abt Bernhard nach dem Tod des Abts Johann zu Dienstmannsrecht mit dem Gut Danieden (Danidden) im Gericht und Dorf Langendreer belehnt worden ist. In seinem Auftrag hat gehuldigt Georg Friedrich Jacobi, Richter in der Herrlichkeit Langendreer. Zeugen: Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten