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1509 Mai 29 (dritter Pfingsfeiertag) Hans Schurger d. J. zu Kühnhard (Kynnhart) reversiert gegen Gräfin Elisabeth von Hohenlohe geb. Landgräfin von Leuchtenberg, Witwe, anstelle ihres unmündigen Sohns, des Grafen Wolfgang von Hohenlohe, die Belehnung mit anderthalb Lehen, die sein verstorbener Vater Hans Schurger besessen hat, und verpflichtet sich, wenn er zu seinen Jahren kommt und sich verheiratet, zum Ausgleich mit seinen Geschwistern. SA: auf Bitten des A. Hans vom Holtz. Ausf.; Perg. 1 Sg.; besch.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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