Vergleich zwischen Hans Jacob Ifflinger von Graneck und der Stadt Rottweil wegen ihrer Flecken Dauchingen, Deißlingen und Horgen betreffend: 1.) Ersatz von 15 Garben, die Anthoni Ifflinger einem Bauern von Dauchingen weggenommen hat sowieder aufgelaufenden Gerichtskosten; 2.) den der Pfarrei Fischbach gehörigen Heuzehnten zu Horgen, statt dessen die Einwohner dieses Ortes 8 Pfund Heller zu entrichten haben; 3.) einen Weg, den Ifflingers Untertanen zu Niedereschach, Stetten und Lackendorf über die Markung Horgen beanspruchen; 4.) einen zu Deißlingen gehörigen, aber in einem Ifflingerschen Berein bei Niedereschach eingetragenen Acker; 5.) Erbauung einer Mauer beim Maierhof neben der Burg Weckenstein; Als Schiedsrichter zeichnen Gall Schützer, Eutingertal zu Bössingen, Statthalter der Herrschaft Hohenberg zu Rottenburg; Jerg von Ow zu Hirrlingen; Beistände Ifflingers: Jerg von Dettingen zu Unterdettingen, Dieter von Hornberg und Thaddeus Ifflinger von Granau.