Anspruch auf den Dollartskupferhof (Dollartshammer) in der Herrlichkeit Stolberg bei Aachen. Während der Appellant das umstrittene Gut als Stolberger Lehen und gemäß dem Urteil der 1. Instanz wegen der Weigerung des Johann Philipp Bürsgens, sich belehnen zu lassen, als der Herrschaft Stolberg verfallen ansieht, behaupten die Appellaten, der Hof gehöre zur Hälfte ihnen und sei dem Hause Stolberg nicht lehnbar. 1497 habe ihn der Aachener Schöffe Heinrich Dollart von dem Herrn von Stolberg, Vincencius von Efferen, für vier rheinische Gulden in Erbpacht genommen. 1542 habe Hieronymus von Efferen seine Rechte am Dollartshammer dem Herzog von Jülich verkauft.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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