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Anwendung unmittelbaren Zwanges bei Ausübung öffentlicher Gewalt.- Erlaß allgemeiner Verwaltungsvorschriften nach § 18 UZwG durch BMI und andere Ressorts: Bd. 4 u.Sonderbde
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Bundesministerium des Innern (BMI), 1949-
Aktenführende Organisationseinheit: VI B 4 (1962)