Der Edelherr ("nobilis") Konrad von Wildberg bekennt, dass Konrad von Wenkheim aufgrund der nach dem Tod seines Vaters Albert von Wenkheim durchgeführten Güterteilung mit seinem Stiefbruder ("uterinus") Reinhard von Brend von ihm Güter in dem Dorf Großwenkheim ("Superior Wenkeym") zu Lehen getragen hat. Diese Güter hat er ihm nun mit der Bitte zurückgegeben, sie der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Munrichstat") zu übertragen. Konrad von Wildberg kommt dieser Bitte nach, übergibt die fraglichen Güter dem Komtur und Pfarrer zu Münnerstadt Bruder Heinrich und lässt ihn durch seinen in Großwenkheim wohnenden Knecht Helmerich in ihren Besitz einweisen. Zeugen: Der Pfarrer [zu Großwenkheim] Rapoto, Bruder Heinrich und Helmerich. Datum 1288 iii nonas septembris. Aussteller: Konrad von Wildberg. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt