Münster.-Propst Alpen von Xanten, Dekan von St. Martin und Generalvikar der Kirche von Münster, erklärt die Kollationen der Pastorate Lüdinghausen, Herzfeld, Selm und Nordkirchen, die die Äbte von Werden kraft ihres Patronatsrechtes vornehmen, für uneingeschränkt zulässig, nachdem hinsichtlich der Interpretation des Vertrags zwischen Bischof Christoph Bernhard und dem Domkapitel von Münster und dem Abt von 1674 (Nr. 3428) Zweifel aufgetreten waren, ob diese Pastorate nur mit Weltgeistlichen oder nur mit Mönchen besetzt werden dürften; das alte Recht und die Kollationsgewohnheit der Äbte sollen nicht geschmälert werden. - Or., lat., Papier, Petschaft und Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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