Auberlin Drietz aus Neufra, wegen Wildfrevels im Zwiefalter Forst gef., jedoch auf Bitten begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, einen Abtrag von 4 fl und 1 "Fachgulden" sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst sein Augenmerk zu richten und alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 30 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner 2 Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter solange von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die obengen. 30 fl bezahlt sind. Bürgen: 1) Martin Deckeller 2) Klaus Schebman aus Neufra.