1. Das Kloster Bronnbach vergleicht sich mit seinen zinsbaren Lehen- und Gültleuten in Dienstadt (Dienstatt) über die strittige jährliche Gültentrichtung. (12.09.1766) 2. Vogt und Gerichtsverwandte der Gemeinde Dienstadt erkennen die dem Kloster Bronnbach bzw. der fürstlich Löwenstein'schen Standesherrschaft jährlich zu entrichtenden Gülten und Zinsen an. (04.10.1824)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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