2 Pergamenturkunden, ursprünglich als Einband des Hauptregisters des Klosters verwendet (vgl. L 110 B, Nr. 140): 1. Die Priorin Gerdruth van Gresta und der Konvent der Klosterjungfern auf der Neustadt Lemgo bei der Marienkirche vom Augustinerorden unter dem Gehorsam der Predigerbrüder beurkunden, daß sie für ein Molt Hartkorn und ein Molt Hafer und zwei Paar Hühner für den Konvent, besonders für den Küsterdienst zur Beleuchtung des heiligen Sakraments auf ihrem Chor, verschrieben haben ihre Gerechtigkeit an dem Hof zu Breda, den Bernt Hukeshol und seine Frau von ihnen in Meierstatt hatten, dem Drosten Reyneke de Went und seiner Frau Margarete und ihren Erben. Datum anno domini 1515 am avende Martini episcopi. (1515 November 10) (Ursprünglich wohl Original auf Pergament mit anhängendem Siegel, dann aber überkorrigiert, da zunächst von Herman Kuckuck auf dem Hof zu Eyntorppe die Rede ist) 2. Die Priorin Gertruyt Beckerinck und der Konvent des Jungfrauenklosters auf der Neustadt Lemgo bei der Marienkirche vom Orden St. Augustini unter dem Gehorsam der Predigerbrüder beurkunden, daß die Wende vor Zeiten dem Konvent eine Geldrente aus dem Hof zu Entrop für ihr Kelleramt und die Küsterei verschrieben und sie jetzt der Drost Reynecke de Wend eingelöst hat. Auch hatte Jordan von Callentrop dem Konvent die obere Mühle zu Hodenhußen verschrieben, für die jetzt Reynecke de Wend als Erbe der Callendorfs einen Molt Korn als ewige jährliche Rente zugewiesen hat, mit ihrem Willen. Datum anno dommini 1528 am dondersdage nha omnium sanctorum (1528 November 5).