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Gerichtliche Satzung der zu dem Urteil des Landgerichts Frankfurt/O. vom 26. September 1892 festgesetzten Grenze zwischen dem zum Rittergut gehörenden Wolziger See und den Grundstücken des Büdners und Stellmachers August Zickerow und des Maurers F. Grassnick, beide aus Blossin

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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