Rotger Koller, Hans Klinckhamer, Heinemann (Heyneman) auf dem Kirchhof (op dem Kerckhoue) und Hans Huss, Vormünder der Kirche zu Schönholthausen (Schonholthusen) erklären, daß, nachdem Hermann von Schnellenberg (Snellen-) eine jährliche Rente von einem Malter Hafter (malder havern) zugunsten der Marien-Kirche aus dem Gut zu Sange (2 km südwestlich von Finnentrop) abgelöst hat, der dazugehörige Hauptbrief seine Rechtskraft verloren hat. Diese Erklärung ist nötig, weil der Hauptbrief verloren gegangen ist und gilt auch, falls dieser wiedergefunden wird. Des weiteren erklären die Vormünder, daß sie seinerzeit von den Brüdern Hunolt und Johann Rump (Rumpe) ein kleines Gut in Schönholthausen genannt der kleine Hof (dat cleyne hoveken) bei der alten Vikarie gekauft hatten, das die Brüder von dem + Adolf (Aleff) von Schnellenberg erhalten hatten. Mit diesem Verkauf war Hermann von Schnellenberg nicht einverstanden. Die Vormünder bekunden, daß Hermann und seine Erben das Gut, das sie nun mit seiner Zustimmung für die Marien-Kirche gekauft haben, zurückkaufen können und daß sie ein Vorkaufsrecht haben. Die Vormünder kündigen die Besiegelung mit dem Siegel der Kirche zu Schönholthausen an. (op sent Peters dach ad cathedram).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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