Pfalzgraf Ottheinrich und die Landstände (Wir die Stend gemainer seiner fürstlichen Gnaden Landtschafft) beurkunden, daß sie an Georg Biebl zu Hess... (1) und seiner Ehefrau ... (2) Vnnsers Closters Neuburg Hoff mit aller Zugehör auf Erbrecht verliehen haben und die Lehensträger jedes Jahr die festgelegten Getreideabgaben, sechs Schilling Pfennig Wiesgült und weitere Abgaben an Vnnsers Closters Neuburg Verwallterin zu leisten haben sowie den fälligen Handlohn von ein Gulden auf fünfzehn Gulden Wert bei jedem Besitzwechsel. S1: Pfalzgraf Ottheinrich. S2: Kloster Neuburg, vertreten durch die Verwalterin Barbara Ringhammer. S3: Simprecht Lenk zu Burgkhaim (3) und Gansshaim (4), Kammerrat, für die Landschaft