Hermann Siegmund (Herman Sigmundt) von Peterswald bekundet für sich und seine Erben, dass er mit Zustimmung seiner beiden Schwestern, seiner Neffe...
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2028
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1691-1700
1697 Februar 5
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen Fulda den 5ten Februarii anno 1697
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hermann Siegmund (Herman Sigmundt) von Peterswald bekundet für sich und seine Erben, dass er mit Zustimmung seiner beiden Schwestern, seiner Neffen, seiner beiden Kinder sowie des Ehemanns seiner Schwester, Christoph Ludwig (Ludtwig) Haller von Raitenbuch auf Oberndorf (uf Oberndorff) [bei Möhrendorf], zum Nutzen seiner beiden Kinder dem Placidus [von Droste], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda seine Fuldaer Lehngüter in Leibolz (Leybolldts) im Amt Fürsteneck mit dem Vogtgericht und allem anderen Zubehör dauerhaft für 18000 Gulden, zahlbar in sächsisch-brandenburgischen und lüneburgischen Gulden, verkauft hat. Das ausgesäte Wintergetreide und das in die Scheunen eingebrachte Heu steht dem Abt zu; das nicht gedroschene und auf dem Boden liegende Getreide sowie die sonstigen Vorräte an Heu und Grummet behält sich Hermann Siegmund vor. Von der Kaufsumme werden 3000 Gulden inklusive Zinsen abgezogen, die Hermann Siegmund dem Abt und dem Kloster schuldete. Den Restbetrag von 15000 Gulden hat der Abt am Tag der Ausstellung der Urkunde bar und vollständig bezahlt. Hermann Siegmund sagt den Abt und das Kloster von der Zahlung der Kaufsumme los, verzichtet für sich und seine Erben auf alle Ansprüche auf das verkaufte Lehngut und weist den Abt und den Kloster in den Besitz des Lehnguts ein. Er entbindet seine Untertanen und Lehnsleute von ihren Verpflichtungen ihm gegenüber und weist sie an, künftig dem Abt und dem Kloster zu dienen; er verspricht, das das Lehngut nicht verpfändet oder anderweitig belastet ist und leistet Währschaft; er übergibt dem Abt diese Urkunde sowie alle Register, Lehnbriefe und sonstigen Schriftstücke, die das verkaufte Lehngut betreffen und verzichtet für sich und seine Erben auf die Einlegung jedweder Rechtsmittel gegen dieses Rechtsgeschäft. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk....
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Herman Sigmundt von / Peterswaldt propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Carl Friedrich Wilhelm von Peterswaldt)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Hermann Siegmund von Peterswald]
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 8, Nr. 248
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hermann Siegmund (Herman Sigmundt) von Peterswald bekundet für sich und seine Erben, dass er mit Zustimmung seiner beiden Schwestern, seiner Neffen, seiner beiden Kinder sowie des Ehemanns seiner Schwester, Christoph Ludwig (Ludtwig) Haller von Raitenbuch auf Oberndorf (uf Oberndorff) [bei Möhrendorf], zum Nutzen seiner beiden Kinder dem Placidus [von Droste], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda seine Fuldaer Lehngüter in Leibolz (Leybolldts) im Amt Fürsteneck mit dem Vogtgericht und allem anderen Zubehör dauerhaft für 18000 Gulden, zahlbar in sächsisch-brandenburgischen und lüneburgischen Gulden, verkauft hat. Das ausgesäte Wintergetreide und das in die Scheunen eingebrachte Heu steht dem Abt zu; das nicht gedroschene und auf dem Boden liegende Getreide sowie die sonstigen Vorräte an Heu und Grummet behält sich Hermann Siegmund vor. Von der Kaufsumme werden 3000 Gulden inklusive Zinsen abgezogen, die Hermann Siegmund dem Abt und dem Kloster schuldete. Den Restbetrag von 15000 Gulden hat der Abt am Tag der Ausstellung der Urkunde bar und vollständig bezahlt. Hermann Siegmund sagt den Abt und das Kloster von der Zahlung der Kaufsumme los, verzichtet für sich und seine Erben auf alle Ansprüche auf das verkaufte Lehngut und weist den Abt und den Kloster in den Besitz des Lehnguts ein. Er entbindet seine Untertanen und Lehnsleute von ihren Verpflichtungen ihm gegenüber und weist sie an, künftig dem Abt und dem Kloster zu dienen; er verspricht, das das Lehngut nicht verpfändet oder anderweitig belastet ist und leistet Währschaft; er übergibt dem Abt diese Urkunde sowie alle Register, Lehnbriefe und sonstigen Schriftstücke, die das verkaufte Lehngut betreffen und verzichtet für sich und seine Erben auf die Einlegung jedweder Rechtsmittel gegen dieses Rechtsgeschäft. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk....
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Herman Sigmundt von / Peterswaldt propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Carl Friedrich Wilhelm von Peterswaldt)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Hermann Siegmund von Peterswald]
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 8, Nr. 248
Vgl. Nr. 2027.
Grummet bezeichnet das grün gemähte Gras, also den zweiten und dritten Grasschnitt auf einer Wiese.
Grummet bezeichnet das grün gemähte Gras, also den zweiten und dritten Grasschnitt auf einer Wiese.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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- 1691-1700 (Classification)
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