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Hermann Siegmund (Herman Sigmundt) von Peterswald bekundet für
sich und seine Erben, dass er mit Zustimmung seiner beiden Schwestern,
seiner Neffe...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1691-1700
1697 Februar 5
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen Fulda den 5ten Februarii anno 1697
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hermann Siegmund (Herman Sigmundt) von Peterswald bekundet für sich und seine Erben, dass er mit Zustimmung seiner beiden Schwestern, seiner Neffen, seiner beiden Kinder sowie des Ehemanns seiner Schwester, Christoph Ludwig (Ludtwig) Haller von Raitenbuch auf Oberndorf (uf Oberndorff) [bei Möhrendorf], zum Nutzen seiner beiden Kinder dem Placidus [von Droste], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda seine Fuldaer Lehngüter in Leibolz (Leybolldts) im Amt Fürsteneck mit dem Vogtgericht und allem anderen Zubehör dauerhaft für 18000 Gulden, zahlbar in sächsisch-brandenburgischen und lüneburgischen Gulden, verkauft hat. Das ausgesäte Wintergetreide und das in die Scheunen eingebrachte Heu steht dem Abt zu; das nicht gedroschene und auf dem Boden liegende Getreide sowie die sonstigen Vorräte an Heu und Grummet behält sich Hermann Siegmund vor. Von der Kaufsumme werden 3000 Gulden inklusive Zinsen abgezogen, die Hermann Siegmund dem Abt und dem Kloster schuldete. Den Restbetrag von 15000 Gulden hat der Abt am Tag der Ausstellung der Urkunde bar und vollständig bezahlt. Hermann Siegmund sagt den Abt und das Kloster von der Zahlung der Kaufsumme los, verzichtet für sich und seine Erben auf alle Ansprüche auf das verkaufte Lehngut und weist den Abt und den Kloster in den Besitz des Lehnguts ein. Er entbindet seine Untertanen und Lehnsleute von ihren Verpflichtungen ihm gegenüber und weist sie an, künftig dem Abt und dem Kloster zu dienen; er verspricht, das das Lehngut nicht verpfändet oder anderweitig belastet ist und leistet Währschaft; er übergibt dem Abt diese Urkunde sowie alle Register, Lehnbriefe und sonstigen Schriftstücke, die das verkaufte Lehngut betreffen und verzichtet für sich und seine Erben auf die Einlegung jedweder Rechtsmittel gegen dieses Rechtsgeschäft. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk....
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Herman Sigmundt von / Peterswaldt propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Carl Friedrich Wilhelm von Peterswaldt)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Hermann Siegmund von Peterswald]
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 8, Nr. 248
Vgl. Nr. 2027.
Grummet bezeichnet das grün gemähte Gras, also den zweiten und dritten Grasschnitt auf einer Wiese.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.