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Hans Schmotzer zu Künzelsau bekennt, dass der Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall ihm das nach Anstößern beschriebene Gut in Künzelsau, dessen Erbberechtigung er von einem Hans Franz erworben hat, gegen eine bestimmte jährliche und ewige Herrengülte und in Geld ablösbare Dienstverpflichtungen geliehen hat, und gelobt pünktliche Erfüllung der mit diesem Besitz verbundenen Pflichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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