Kurfürst Friedrich August III. bekennt, dass er den Kammerkommissionsrat und Kreisamtmann zu Leipzig, Johann Gottfried Blümner, und seine Erben mit dem Schloss Frohburg einschließlich des Burglehens, des Städtchens und weiterem näher bestimmtem Zubehör und weiteren Rechten als Erblehen belehnt, wie dieser sie aus dem Nachlass von Georg Ludwig von Hardenberg gekauft hat. Weiterhin erhält Blümner das Recht, Fasane zu züchten. - Unterschrift und Siegel angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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