Johann Graf zu Wertheim, Jorge Graf zu Henneberg und Jorge Graf zu Wertheim entscheiden in dem Streit zwischen Sophie, Gräfin zu Wertheim und Wilhelm, Grafen zu Wertheim, ihrem Sohn, am unten genannten Tage, daß Gräfin Sophie, geb. von Hennenberg, die nach Ausweis eines versiegelten Zinsbuches dartut, daß Stücke zu Hardheim versetzt seien, nämlich 28 fl. Beete in Hardheim von den armen Leuten, 30 Malter dreierlei Früchte 1 Fuder Wein von dem mündigen Teile des Zehnt zu Hardheim, 30 Malter Korn, 30 Habern, alles Burgmaß von den 2 Höfen, die jetzt Contz Kornmütz und Kalb innehaben, von Wilhelm für die genannten Stücke den Hof zu Schweinberg vor dem Schloss mit Zubehör und die 2 Wiesen, genannt die 2 Brükel, zu 24 und 13 Morgen aus seinen eigenen Wiesen zu Königheim (Kennyckein) erhalten soll, bis die verpfändeten Stücke gelöst sind. Auch soll sich die Gräfin "beholzen" dürfen aus "der Birken" zu Schweinberg und Wilhelm soll ihr 1/3 vom Hausrat geben, doch soll die Gräfin auf fahrende Habe und Kleinode verzichten.