Äbtissin Anna Weier und der Konvent von Marienbenden sowie die eben als Professschwester in den Konvent aufgenommene Jungfer Cäcilia Rospatt treffen mit der letzteren Großmutter Cäcilia von Geildorf einen Vergleich, wonach dem Konvent nach dem Ableben der von Geildorf ein Drittel deren gesamter Verlassenschaft an Busch, Ackerländerei, Weingarten usw. zufallen soll, auch wenn die Enkelin vor der Großmutter stirbt, sowie die Hälfte des der Halbschwester der Cäcilia Rospatt, Maria, zugebilligten Drittels, falls dieselbe ohne Leibeserben mit Tode abgeht. Die Äbtissin hat der Cäcilia Rospatt dagegen mit Rücksicht auf die von ihr bereits gezahlten 300 Taler einen Spielpfennig von jährlich 11 Taler Kölnisch zu entrichten, welcher sich nach Ableben der Großmutter auf 31 Taler erhöht. So geschehen im oftgemelten Gotteshauße Marienbenden, den 31. Augusti im Jahr Sechszehnhundert vier und sechßigh.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner