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Der Edelknecht Hans von Bossenstein einigt sich mit Kloster Allerheiligen wegen des von seinem Vater an das genannte Kloster zu einem Seelgerät vermachten und auf der Ketrin Gut zu Sunderwasser angewiesenen 1 Pfund Gelts dahin, dass die von diesem Gut fallenden Hühner und Leibfälle ihm, die Pfennigzinse dagegen dem Kloster Allerheiligen zustehen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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