Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern zur Änderung und Ergänzung des Bayerischen Konkordates vom 29.3.1924: Um die Attraktivität und Funktionsfähigkeit der Katholischen Universität Eichstätt auf Dauer zu sichern, wird das Bayerische Konkordat in der Weise geändert, dass der Träger der Universität auch Diplom-, Magister- und Aufbaustudiengänge sowie eine wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (Ingolstadt) einrichten kann (Änderung bzw. Ergänzung des Art. 5 und des Schlussprotokolls zu Art. 5)

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv