(A) Bischof Mathias von Speyer und Sebastian von Pforzheim, Dekan des Heiliggeiststifts Heidelberg, vidimieren eine hier enthaltene Urkunde Kurfürst Friedrichs von der Pfalz vom 15. März 1473 (siehe B). Siegel: S 1 = A 1. S 2 = A 2. (B) Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekundet eine Ordnung über die Versorgung seiner leiblichen Kinder (natürlich sone) Friedrich und Ludwig sowie deren Mutter Klara [Tott] (siehe auch Nr. 2783). Insbesondere werden ausführliche Regelungen über die Verwendung der bei den Städten Straßburg, Worms, Speyer und Basel für 700 Gulden Gült angelegten 14.000 von insgesamt 18.000 Rheinischen Gulden getroffen (die fehlenden 4.000 Gulden sollen von Pfalzgraf Philipp innerhalb eines Jahres nach seinem Regierungsantritt aufgebracht werden). Pfalzgraf Philipp erklärt unter Mitsiegelung und eigenhändiger Unterzeichnung seine Zustimmung zum Inhalt dieser Urkunde. Weitere Mitsiegler sind die Bischöfe Reinhard von Worms und Mathias von Speyer sowie Blicker Landschad von Steinach, Hofmeister Kurfürst Friedrichs. Siegel (laut Siegelankündigung): S 1 = A. S 2: Pfalzgraf Philipp. S 3: Bischof Reinhard von Worms. S 4: Bischof Mathias von Speyer. S 5: Blicker Landschad von Steinach

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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