Entrichtung der Quart für ihre in den Vorlanden gelegenen Lehen (darunter die Grafschaft Friedberg, die Herrschaften Scheer, Bussen, Dürmentingen, Heudorf u.a.) durch die Fürsten von Thurn und Taxis. Einreichung von Fassionen genannter Lehen durch das fürstliche Haus