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Beschwerden gegen das Verbot der "Schlesischen Arbeiterzeitung" in Breslau, der "Deutschen Zeitung" in Berlin und des "Täglichen Anzeigers" in Holzminden
Beschwerden gegen das Verbot der "Schlesischen Arbeiterzeitung" in Breslau, der "Deutschen Zeitung" in Berlin und des "Täglichen Anzeigers" in Holzminden
BArch R 3009 Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik
Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik >> R 3009 Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik >> Beschwerden gegen Verbote bzw. Auflösungen >> Zeitungen, Zeitschriften und andere Druckschriften
Aug. - Okt. 1923
Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik, 1922-1935
Aktenführende Organisationseinheit: VII 2d
Schriftgut
deutsch
Schlesische Arbeiterzeitung Verbot für 8 Tage (23. - 30. Aug. 1923) durch den Oberpräsidenten der Provinz Niederschlesien vom 23. Aug. 1923, Deutsche Zeitung Verbot durch den Polizeipräsidenten von Berlin vom 16. Aug. 1923, Täglicher Anzeiger Verbot für 14 Tage durch das Staatsministerium des Freistaates Braunschweig vom 18. Sept. 1923