Albrecht [von Brandenburg] Kurfürst von Mainz gibt den Brüdern Wilhelm und Christoph von Wöllwarth (Welwart), Söhnen des Hans von Wöllwarth, nach dem Tod von Hansens Bruder Wilhelm von Wöllwarth ein Zweiunddreißigstel von Bönnigheim (Bennicken) zu Mannlehen. Das Lehen hatte vorher Dietrich (Diether) von Sachsenheim, dessen Anwälte Bernhard von Sachsenheim und Bernhard von Nippenburg (Nypenburg) es von den Vorgängern des Ausstellers empfangen haben. Siegelankündigung des Ausstellers.