Brun Wernher von Hornberg quittiert dem Vogt von Rosenfeld Rudolf von Fridingen für die Herrschaft Württemberg über 230 fl. an der Schuld für Hornberg mit der Bestimmung, daß an Stelle der alten in Rottweil liegenden Verschreibung über 1660 fl. eine neue über den Rest von 550 fl. ausgefertigt werden soll. .

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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