Klage des Melchior Hanekow und seines Sohnes Johan ./. Johan von Hövel. Der Beklagte soll Johan Hanekow, als er auf dem Mühlenweg vor dem Hörstertor und in der Umgegend mit seinen Freunden spazieren ging, grundlos misshandelt und beleidigt haben. Er behauptet: der junge Hanekow sei durch seine Gerste gelaufen um Tauben zu schießen, und habe ihm Schaden zugefügt; er habe ihn nur von seinem Felde gejagt. Er erhebt Widerklage, da Johan H. und sein Bruder Melchior ihn beleidigt und ihm die Dachpfannen entzwei geschossen hätten. Er wird zu 18 Mark, Johan Hanekow zu 14 M. verurteilt (jede Partei muss die Höhe beschwören. In dem Urteil heißt es: der Beklagte habe zu viel getan.)