Tennenbacher Güterbuch
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 66 Nr. 8553
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 66 Beraine
Beraine >> Auswahlpräsentation "Tennenbacher Güterbuch"
1317-1341
Das zwischen 1158 und 1161 von den Zähringern gegründete Zisterzienserkloster Tennenbach wurde von Mönchen aus der hochburgundischen Abtei Frienisberg besiedelt; seine Paternität oblag aber seit um 1170/80 dem Abt von Salem. Die Schirmvogtei über Tennenbach hatten zunächst die Herzöge von Zähringen, dann die Markgrafen von Hachberg und schließlich seit 1460 die Habsburger als Landesherren Vorderösterreichs. Ausgehend von einem eher bescheidenen Stiftungsgut gelang es dem Konvent im Lauf zweier Jahrhunderte, sich durch zahlreiche Schenkungen, durch käuflichen Zuerwerb und durch Landesausbau im Schwarzwald zu einem der bedeutendsten Grundbesitzer der Region zu entwickeln; um die Mitte des 14. Jahrhunderts reichten die Klostergüter vom Rhein im Westen bis auf die Baar im Osten sowie von Lahr im Norden bis nach Bellingen im Süden.
Das zwischen 1317 und 1341 entstandene große Tennenbacher Güterbuch dokumentiert den Besitz des Klosters zu einer Zeit, als die Mönche die klassische zisterziensische Eigenwirtschaft bereits aufgegeben und die Klostergüter zur Leihe an zinspflichtige Bauern ausgetan hatten. Konzipiert und großenteils auch ausgeführt wurde das Urbar von dem Klostercellerar Johann Zenlin (gestorben 1353) und dem Klosterbruder Johann Meiger (Meier). Die Fertigstellung des buchstäblich grundlegenden Werks brauchte nahezu ein Vierteljahrhundert. 1336 wurde Johann Zenlin von seinen dankbaren Mitbrüdern zum Abt gewählt.
Das Tennenbacher Güterbuch ist eine historische Quelle von unschätzbarem Wert. Es verzeichnet nicht allein akribisch alle Güter und Gerechtsame des Klosters Tennenbach in mehr als 230 Orten des ganzen Breisgaus - Ort für Ort -, sondern bietet darüber hinaus allerlei Informationen chronikalischer Art, mitunter sogar theologische und philosophische Notizen und Betrachtungen. Von besonderer Bedeutung ist eine Abschrift des Freiburger Stadtrechts, die den entsprechenden Ortsartikel einleitet; es handelt sich dabei um die allerälteste Überlieferung des Freiburger Stadtrechts überhaupt.
Auf der ersten Seite sind in einer vielreproduzierten Initiale die Menschen dargestellt, denen das Güterbuch zu verdanken ist: Abt Johann Zenlin und sein Helfer Johann Meiger, letzterer eben im Begriff aufzuschreiben, was ein Bauer über Abgaben und Dienste berichtet, die er dem Kloster zu leisten hat. Und darüber geben nach Art einer Invocatio Gott Vater, Sohn und Heiliger Geist dem Werk ihren Segen.
Das zwischen 1317 und 1341 entstandene große Tennenbacher Güterbuch dokumentiert den Besitz des Klosters zu einer Zeit, als die Mönche die klassische zisterziensische Eigenwirtschaft bereits aufgegeben und die Klostergüter zur Leihe an zinspflichtige Bauern ausgetan hatten. Konzipiert und großenteils auch ausgeführt wurde das Urbar von dem Klostercellerar Johann Zenlin (gestorben 1353) und dem Klosterbruder Johann Meiger (Meier). Die Fertigstellung des buchstäblich grundlegenden Werks brauchte nahezu ein Vierteljahrhundert. 1336 wurde Johann Zenlin von seinen dankbaren Mitbrüdern zum Abt gewählt.
Das Tennenbacher Güterbuch ist eine historische Quelle von unschätzbarem Wert. Es verzeichnet nicht allein akribisch alle Güter und Gerechtsame des Klosters Tennenbach in mehr als 230 Orten des ganzen Breisgaus - Ort für Ort -, sondern bietet darüber hinaus allerlei Informationen chronikalischer Art, mitunter sogar theologische und philosophische Notizen und Betrachtungen. Von besonderer Bedeutung ist eine Abschrift des Freiburger Stadtrechts, die den entsprechenden Ortsartikel einleitet; es handelt sich dabei um die allerälteste Überlieferung des Freiburger Stadtrechts überhaupt.
Auf der ersten Seite sind in einer vielreproduzierten Initiale die Menschen dargestellt, denen das Güterbuch zu verdanken ist: Abt Johann Zenlin und sein Helfer Johann Meiger, letzterer eben im Begriff aufzuschreiben, was ein Bauer über Abgaben und Dienste berichtet, die er dem Kloster zu leisten hat. Und darüber geben nach Art einer Invocatio Gott Vater, Sohn und Heiliger Geist dem Werk ihren Segen.
Amtsbücher
Literatur: Max Weber, Günther Haselier und Alfons Schäfer (Bearbb.), Das Tennenbacher Güterbuch (1317-1341) (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg A 19), Stuttgart 1969. Historischer Atlas von Baden-Württemberg, Blatt VIII,4: Der Besitz der südwestdeutschen Zisterzienserabteien um 1340/50, Stuttgart 1975.
Genetische Stufe: Reinschrift
Genetische Stufe: Reinschrift
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:08 MESZ
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