Der Kardinal Raimund [Peraudi], päpstlicher Legat für Deutschland, beauftragt den Propst an der S. Georgenkirche zu Tübingen (Tüwingen) zu untersuchen, ob der von dem Kloster Bebenhausen drückender Schulden halber beabsichtigte Verkauf des halben Zehnten in Frauenzimmern und des 6. Teils vom großen und des 3. Teils des kleinen Zehnten zu Bönnigheim (Bunikain) an das Spital zu Brackenheim (Brackenheym) und den Edelknecht Wolfgang von Tachenhausen (Dachenhusen), welcher wie seine Vorfahren schon lange sich im Besitz eines Teils dieses Zehntens befunden, für das Kloster vorteilhaft sei und zutreffenden Falls denselben zu genehmigen.