Albrecht von Finsterlohr (Vinsterloch) der Junge und seine Ehefrau Margarete Reych akzeptieren die Entscheidung der Schiedleute Konrad von Hardheim, Peter von Klingenstein, Jakob Lechner, Andreas Zobel von Lobenhausen (Lobenhawsen) und Ulrich von Wildentierbach/Herrentierbach (Dirbach) zur Beilegung der zwischen ihnen [den A.] und Ulrich Wambolt, Komtur zu Mergentheim, bestehenden Auseinandersetzung um Wasserrechte auf einer Wiese, die Heinz Leuchs von Resper von Hollenbach (Holenbach) gekauft hat, und verzichten auf jegliche Forderungen gegenüber erwähntem Heinz Leuchs, nach dem ermitelt wurde, daß sie von Heinz Leuchs 22 Gulden für die Wasserrechte erhalten haben.