Graf Ludwig Casimir ordnet auf Grund der Gravimmina der Stadt Berleburg an: 1. die allgemeine Schulpflicht einzuhalten und auch die Mädchen zur Schule zu schicken, 2. die Leichenpredigten nach eigenem Gutdünken zu entlohnen, 3. den Inspektor von Hudelasten zu befreien, 4. die Preise der Händler zu überwachen, 5. die Juden nur der gräflichen Regierung zu unterstellen und von ihnen keine städtischen Bagaben zu verlangen, 6. das Hospital instandzusetzten, 7. die für die Errichtung des Tiergartens eigezogenen Ländereien zu entschädigen, 8. alle Fruchtzehnten dem Grafen als "universali decimatori" zu entrichten.

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Stadtarchiv Bad Berleburg
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